Gebetsmarathon

Während des Monats Mai sind die Gläubigen auf der ganzen Welt zu einem Rosenkranz-Gebetsmarathon für ein Ende der Pandemie eingeladen. Papst Franziskus selbst hat diese Initiative eines «Gebetsmarathons» zum Thema «Die Gemeinde aber betete inständig für ihn zu Gott» (Apostel 12,5) ins Leben gerufen, wie es in der Pressemitteilung des Päpstlichen Rats zur Förderung der Neuevangelisierung heisst.

In unserer Diözese :

Der Kanton Freiburg ruft die Gläubigen auf, sich dieser Bewegung anzuschließen. Info

Papst eröffnet Gebetsmarathon für ein Ende der Pandemie

Eröffnung des Jahres der Familien

Am Freitag, 19. März, dem Fest des heiligen Josef, dem Schutzpatron der Familien, eröffnet Papst Franziskus das „Jahr der Familie Amoris Laetitia“. Bischof Charles Morerod wird auch eine Botschaft an die Gläubigen richten.

Fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia über die Schönheit und Freude der familiären Liebe beginnt die Kirche das „Jahr der Familie Amoris Laetitia„, das am 26. Juni 2022 anlässlich des 10. Weltfamilientreffens in Rom mit dem Heiligen Vater enden wird.

Dieses „Jahr der Familien“ wird durch verschiedene Initiativen der französischsprachigen Familienpastoral in unserer Diözese gekennzeichnet sein: Treffen mit Eltern von Teenagern, mit Getrennten und Geschiedenen, ein Familienfest, ein Grosselterntag, eine generationenübergreifende Katechese usw.

Auch in der Bistumsregion Deutschfreiburg wird man sich mit «Amoris Laetitia» auseinandersetzen: Es wird Angebote geben, die sich speziell an Familien richten. Auch wird das Thema in die nächsten gemeinsamen Weiterbildungstage aller deutschsprachigen Hauptamtlichen einfliessen.

Diese Initiativen sollen auf die aktuellen Bedürfnisse der Ehepaare und Familien hören, um sie in der unersetzlichen Rolle, die sie in der Gesellschaft und in der Kirche spielen, zu begleiten und mit ihnen die Freude der Liebe, die im Evangelium offenbart wird, zu bezeugen.

Freiburg, den 18. März 2021

Kommunikationsstelle der Diözese

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Karwoche und weitere Aktualitäten: Update

Mit dem Herannahen von Ostern und aufgrund verschiedener Neuerungen möchten wir Sie hiermit auf einige Aktualisierungen der Covid-19 Massnahmen hinweisen. Bei den genannten Beispielen müssen die Hygienemassnahmen (Mindestabstand, Handdesinfektion, Maskenpflicht usw.) selbstverständlich strikt eingehalten werden.

 

Karwoche

 

Am 17. Februar 2021 erinnerte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die Normen vom 25. März 2020 bezüglich der Feierlichkeiten in der Karwoche. Diese Normen wurden damals nicht umgesetzt, da die Feierlichkeiten gar nicht stattfanden, hingegen ist es jetzt sinnvoll, sie in Erinnerung zu rufen für ihre konkrete Umsetzung in unserer Diözese:

 

  1. Palmsonntag. Das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem wird im Innern des Kirchengebäudes gefeiert; in den Kathedralen wird die zweite Form genommen, die im Römischen Missale vorgesehen ist, in den Pfarrkirchen und an anderen Orten die dritte.
  2. Chrisam-Messe. Diese findet am 30. März in der Christ-König-Kirche in Freiburg statt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt vorab in den Kantonen, da die Teilnehmerzahl nach den geltenden Normen begrenzt ist. Diese Messe wird um 10.00 Uhr auf dem YouTube-Kanal der Diözese direkt übertragen. Ursprünglich sollte sie in Deutschfreiburg organisiert werden, dies wird jedoch im nächsten Jahr nachgeholt (unter Vorbehalt der gesundheitlichen Situation).
  3. Gründonnerstag. Die Möglichkeit der Fusswaschung entfällt. Ebenso entfällt am Ende der Messe des Letzten Abendmahls die Prozession; das Allerheiligste soll im Tabernakel aufbewahrt werden.
  4. Karfreitag. Für die grossen Fürbitten sind die Bischöfe darum besorgt, eine besondere Fürbitte für die Notleidenden, die Kranken, die Verstorbenen vorzubereiten (vgl. Missale Romanum). Die Kreuzverehrung durch Kuss soll nur vom Zelebranten allein ausgeführt werden.
  5. Osternacht. Sie wird ausschliesslich in den Kathedralen und Pfarrkirchen gefeiert (es sei denn, eine andere Kirche als die Pfarrkirche ist besser geeignet). Für die Taufliturgie ist nur die Erneuerung der Taufversprechen vorgesehen. Religiöse Gemeinschaften können, wo es möglich ist, in ihren Kirchen feiern.

 

Wie ersuchen die Pfarreien, am Palmsonntag eine einzelne Person mit der Verteilung der Palmzweige zu beauftragen. Die Teilnehmer können auch ihre eigenen Palmzweige mitbringen. Vorsicht: die Feier darf nicht im Freien abgehalten werden. Auf einen Kreuzweg im Freien muss ebenfalls verzichtet werden (die Begrenzung auf 15 Personen, inklusive dem Zelebranten, ist im Freien schwer einzuhalten).

 

Taufen und Trauungen

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg sind religiöse Tauf- und Trauungsfeiern bis 50 Personen erlaubt, zusätzlich zu den Personen, die an der Vorbereitung der Liturgie beteiligt sind. VORSICHT: an der anschliessenden Familienfeier dürfen maximal 5 Personen (im Inneren) und 15 Personen (im Freien) teilnehmen.

Dies gilt jedoch nicht für den Kanton Waadt, wo Trauungen und Taufen immer noch einem Maximum von 5 Personen unterliegen. Taufen, die während eines normalen Gottesdienstes gefeiert werden, sind weiterhin möglich. Es muss darauf geachtet werden, dass eine gerechte Verteilung zwischen der Anzahl der Familienmitglieder des Täuflings und den anderen Teilnehmern des Gottesdienstes gefunden wird. Wann immer möglich, wird dazu geraten, Trauungen zu verschieben. Anderenfalls gilt die maximale Teilnehmerzahl von 5 Personen, inklusive dem Zelebranten.

 

Gesang

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg ist der Gesang durch einen Solisten möglich. Dies ist im Kanton Waadt nicht der Fall. Mehr Details auf unserer FAQ (speziell für Genf, wo diese Praxis neu ist): Was ist mit Chören und dem Singen in der Kirche?

 

Treffen mit Jugendlichen / Katechese

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Altersgrenze für solche Treffen von 16 auf 20 Jahre erhöht wurde, mit Besonderheiten für jeden Kanton, nachzulesen auf unseren «häufig gestellten Fragen (FAQ»: Was ist mit Katechese-Treffen (Katechese)

 

Impfung

 

Wir erinnern alle, die mit gebrechlichen oder an Covid erkrankten Menschen in Kontakt sind (insbesondere bei der Krankensalbung), daran, Ihre Situation den zuständigen Stellen zu melden, damit Sie in die Impfkette aufgenommen werden können. Wir wissen, dass dies bereits für viele Menschen der Fall ist, insbesondere für Seelsorger in Krankenhäusern.

 

 

Abschliessend danken wir Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen. Lassen Sie sich nicht entmutigen!

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine frohe Fastenzeit!

 

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

 

 

Freiburg, den 17. März 2021

 

 

Diözesane Zelle Covid-19

Fastenzeit und Karwoche

Auf unserer Sonderseite finden Sie alle Veranstaltungen, die in dieser Zeit im Bistum LGF stattfinden. Wenn Sie eine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie uns Ihre Initiativen, Aktionen, Highlights, Vorschläge usw. mit, indem Sie eine E-Mail an info@diocese-lgf.ch  senden.

Einige Initiativen

Fastensuppe zum Mitnehmen in Freiburg, an folgenden Dienstagen : 16., 23. und 30. März.

“Klimagerechtigkeit – jetzt !”, so lautet das Thema der Ökumenischen Fastenkampagne 2021, die bis zum 4. April dauert. Agenda, Aktionen, Thementage, Dokumente zum Download auf der Webseite der Kampagne.

Kirchenglocken und Schweigeminute

Dem Wunsch des Bundespräsidenten folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.

Link Medienmitteilung

Covid-19: Versammlungen von unter 16-jährigen im Rahmen der Kirche

Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Um den wichtigen persönlichen Kontakt für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Gesundheitsstandards zu respektieren, macht die Diözesanzelle Covid-19 eine Bestandsaufnahme der Situation in Bezug auf Versammlungen von unter 16-Jährigen im Rahmen der Kirche (Katechismus, Treffen zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, der Firmung, usw.). Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen, die Anzahl der Teilnehmer an die Grösse der Räumlichkeiten anzupassen, um den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Kanton Waadt:

Kinder und Jugendliche dürfen sich in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern treffen. Die Anwesenheit von Personen ab 16 Jahren darf jedoch 5 zusätzliche Personen nicht überschreiten. Die Treffen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;
  • Vorgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern;
  • Teilnehmerliste muss erstellt werden;
  • Umsetzung eines Schutzplans gemäss den GLAJ-Richtlinien.

Wenn bereits 5er-Gruppen gebildet und geplant sind, ist es am besten, mindestens bis zu den Schulferien im Februar so vorzugehen, um die Organisation der Familien nicht durcheinanderzubringen.

Kanton Freiburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung und ohne Maskenpflicht stattfinden. Der Abstand von 4m²/Pers. (empfohlener Abstand, wenn sich die Personen an einem Platz befinden) ist massgebend für die Anzahl der Personen, die sich in einem Raum aufhalten dürfen. Ein Schutzkonzept muss ebenfalls erstellt werden.

Kanton Genf:

Wir empfehlen den Katechese-Präsentunterricht einzustellen und dagegen den Fernunterricht zu fördern. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch der Präsenzunterricht stattfinden: nur Kinder unter 12 Jahren nehmen daran teilnehmen; über ein Schutzkonzept verfügen, der die Einhaltung der aktuellen Gesundheitsmassnahmen garantiert; ohne Verpflichtung für die für die Animation verantwortlichen Freiwilligen.

Kanton Neuenburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung stattfinden. Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Die Grösse der Räumlichkeiten muss daher im Vorfeld abgeklärt werden.

Wie steht es mit Treffen Erwachsener im Rahmen der Kirche? Wir wiederholen, dass persönliche Treffen vermieden werden sollten, es sei denn, sie sind wirklich notwendig. Wenn sie nicht per Videokonferenz stattfinden können, sollten in privatem Rahmen nicht mehr als 5 Personen (inkl. Kinder) daran teilnehmen, es gilt zu jeder Zeit Maskenpflicht, mit dem vorgeschriebenem Mindestabstand sowie der Handdesinfektion und der Belüftung des Raumes.

Kanton Freiburg: Die Teilnehmerbeschränkung von 5 Personen gilt nicht für Pfarreiräte. Pfarreiversammlungen sind jederzeit gestattet.

Kanton Neuenburg: In Ausnahmefällen, in denen ein persönliches Treffen persönlich stattfinden muss, beträgt die Teilnehmerbeschränkung 5 Personen (Katechese, Pastoraltreffen oder andere).

Sie können jederzeit unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) konsultieren oder sich an die diözesane Zelle Covid-19 wenden:

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Die diözesane Zelle Covid-19

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Gebetswoche für die Einheit der Christen

Botschaft des Bischofs

Die Gebetswoche für die Einheit der Christen beinhaltet in erster Linie das, worauf uns der Name hinweist. Aber weshalb beten? Weil es der ausdrückliche Wille Christi ist: « Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin » (Joh 17.21).  Vergessen wir nicht den Preis unserer Einheit, auf den ich hier mit Calvin hinweisen möchte:

« F. Was ist die katholische Kirche?

A. Es ist die Gesellschaft der Gläubigen, die Gott zum ewigen Leben ordiniert und gewählt hat.

F. Ist es nötig, an diesen Absatz zu glauben?

A. Ja, wenn wir den Tod Jesu Christi nicht fruchtlos machen wollen und alles, was darüber gesagt wurde, nutzlos: denn die Frucht, die daraus hervorgeht, ist die Kirche. »[1]

+ Charles Morerod, Bischof

[1] Der Genfer Katechismus, Neuauflage in modernem Französisch, 15. Abschnitt, in: Jean Calvin, Le catéchisme de Genève, in modernem Französisch, gefolgt vom Glaubensbekenntnis der reformierten Kirchen Frankreichs und des Glaubensbekenntnisses der wallonischen und flämischen reformierten Kirchen in den Niederlanden, „Je sers“, Paris, 1934, S.43.

Die Schwestern von  Grandchamp inspirieren die Gebetswoche für die Einheit der Christen

Jedes Jahr ist eine andere ökumenische Gruppe auf der ganzen Welt dafür verantwortlich, ein Thema vorzuschlagen und die Texte für die ökumenischen Feierlichkeiten der Gebetswoche für die Einheit der Christen vorzubereiten. Diese Jahr ist es die Gemeinschaft der Schwestern von Grandchamp im Kanton Neuenburg. Die Texte dazu, verfügbar in französischer, deutscher, englischer, spanischer und portugiesischer Sprache finden sie auf der Homepage des ÖRK,

Zu lesen unter kath.ch : Gebetswoche 2021: «Wir leben in einer besonderen Zeit